Tolle Auffassung der hiesigen Richter am BGH. Aber gut, das hat Konsquenzen: Nun wird der Wildwuchs rund um den Bereich Content-Diebstahl weiter ausgedeht, weil jeder Webseiten-Betreiber nun behaupten kann er unterhalte einen Automatismus ohne Vorabkontrolle.

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Kommentare

Sebastian (myBasti) on 13 November, 2009 at 18:12 #

Imho konform zu seit Jahren geltenden Gesetzen:

Haftung für fremde Inhalte ab Kenntnisnahme der Rechtsverletzung.

Wer von Nutzern generiere Inhalte aber redaktionell nutzt, macht sich diese zu eigen. Das ist wie ein Content-Einkauf, nur ohne Geld. Klar, dass da das Haftungsprivileg nicht gilt.

Für ein normales, opt-out moderiertes Forum sehe ich da weiterhin keine Probleme.


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