Warum sieht sich bei diesem Prozess der Kläger durch fon gestört und nicht etwa durch seinen eigenen Kunden. Schliesslich ist er derjenige der gegen den eigentlich wasserdichten Vertrag seines DSL-Anbieters verstösst, wenn er seinen Anschluss gegen Entgelt weitervermietet?!
Klingt sehr merkwürdig, diese Entscheidung.
fon wird mir allerdings immer sympathischer – WLAN ist defintiv eine Alternative zu der oftmals zu schmalbandigen und sehr kostenintensiven Nutzung von Mobilfunknetzen. Nach der Bekanntgabe der fon-Kooperation mit eplus, habe ich zumindest die Hoffnung bald einen interessanten Konkurrenten zu den leider noch nicht flächendecken vorhandenen Hotspots von T-Mobile bzw. T-Home vorzufinden.
Nachdem mich vor einigen Wochen schon T-Mobile im Arbeitswahn verlassen hat, ist es nun T-Home/T-com oder die Telekom oder wie auch immer sie heissen mögen im jährlichen Wahn der Umbennung des ‘rosa Riesen’.
Beim Versuch das Kundenkonto meiner gefühlten – nicht gesetzlichen – Schwiegereltern zur online-Verwaltung anzumelden regt sich auf der Website von T-Home nichts. Fehlermeldungen sind nicht definiert, somit steht der Kunde in einer Sackgasse und kommt nicht weiter. Durch die dämlichen Telefonroboter quäle ich mich heute allerdings nicht mehr.