daheim und anderswo


Tolle Auffassung der hiesigen Richter am BGH. Aber gut, das hat Konsquenzen: Nun wird der Wildwuchs rund um den Bereich Content-Diebstahl weiter ausgedeht, weil jeder Webseiten-Betreiber nun behaupten kann er unterhalte einen Automatismus ohne Vorabkontrolle.

Warum sieht sich bei diesem Prozess der Kläger durch fon gestört und nicht etwa durch seinen eigenen Kunden. Schliesslich ist er derjenige der gegen den eigentlich wasserdichten Vertrag seines DSL-Anbieters verstösst, wenn er seinen Anschluss gegen Entgelt weitervermietet?!

Klingt sehr merkwürdig, diese Entscheidung.

fon wird mir allerdings immer sympathischer – WLAN ist defintiv eine Alternative zu der oftmals zu schmalbandigen und sehr kostenintensiven Nutzung von Mobilfunknetzen. Nach der Bekanntgabe der fon-Kooperation mit eplus, habe ich zumindest die Hoffnung bald einen interessanten Konkurrenten zu den leider noch nicht flächendecken vorhandenen Hotspots von T-Mobile bzw. T-Home vorzufinden.

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    Winter in Wernigerode Brocken im Februar Regenbogen über Wernigerode Regenbogen über Wernigerode IMG_6801

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