Warum sieht sich bei diesem Prozess der Kläger durch fon gestört und nicht etwa durch seinen eigenen Kunden. Schliesslich ist er derjenige der gegen den eigentlich wasserdichten Vertrag seines DSL-Anbieters verstösst, wenn er seinen Anschluss gegen Entgelt weitervermietet?!
Klingt sehr merkwürdig, diese Entscheidung.
fon wird mir allerdings immer sympathischer – WLAN ist defintiv eine Alternative zu der oftmals zu schmalbandigen und sehr kostenintensiven Nutzung von Mobilfunknetzen. Nach der Bekanntgabe der fon-Kooperation mit eplus, habe ich zumindest die Hoffnung bald einen interessanten Konkurrenten zu den leider noch nicht flächendecken vorhandenen Hotspots von T-Mobile bzw. T-Home vorzufinden.
Ich suche derzeit Websites von Maklern, die Objekte in Wernigerode vermieten bzw. verkaufen. Hat noch jemand Ergänzungen?
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